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Münzprägung

Das Fürstentum ist aus dem Erwerb der Herrschaft Schellenberg (1699) und der Grafschaft Vaduz (1712) durch die Fürsten von Liechtenstein hervorgegangen. Die Familie Liechtenstein lässt sich bis in das 12. Jahrhundert zurückverfolgen, ihr Name leitet sich von der Burg Liechtenstein bei Mödling vor Wien ab. Sie war in Niederösterreich ansässig; erst Fürst Franz Josef II. hielt sich ab 1938 mit seiner Familie hauptsächlich in Vaduz auf. Karl von Liechtenstein wurde 1608 in den erbländischen Fürstenstand erhoben und damit der erste Fürst Liechtensteins.

Er erwarb und erhielt umfangreiche Gebiete in Böhmen, Mähren und Schlesien. Kaiser Karl VI. des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation erhob die Grafschaften am 23. Januar 1719 zum reichsunmittelbaren Fürstentum im Besitz und mit Namen der Fürsten von Liechtenstein.

Während des Koalitionskrieges 1799 wurde Liechtenstein erst von den Franzosen, dann von den Österreichern besetzt. Nach dem Ende des mittelalterlichen deutschen Reiches wurde das Fürstentum Liechtenstein am 12. Juli 1806 als souveräner Staat in den Rheinbund aufgenommen und war ab 1815 Mitglied im Deutschen Bund. Nach dessen Auflösung 1866 blieb es ein unabhängiger, neutraler Staat. 1862 unterzeichnete Fürst Johann II. als Folge der Revolutionswirren eine konstitutionell-monarchische Verfassung. Der erste Landtag wurde gewählt.

1868 wurde aus Kostengründen das Militär aufgelöst.

Bis zum Ersten Weltkrieg war Liechtenstein über ein Zweckbündnis stark mit dem Kaisertum Österreich-Ungarn verbunden. Nach dessen Auflösung und Aufteilung orientierte sich Liechtenstein stärker an der Schweiz. Es übernahm den Schweizer Franken als Währung und ging 1923 mit der Schweiz eine Zollunion ein. Die diplomatische und konsularische Vertretung erfolgt seit dem Jahr 1924 durch die Eidgenossen. Mit der Verfassung von 1921 wurde das Fürstentum Liechtenstein eine konstitutionelle Monarchie mit demokratisch-parlamentarischer Regierungsform. Vom Zweiten Weltkrieg blieb das Fürstentum – wie die Schweiz – aufgrund seiner Lage und politischen Neutralität verschont. Liechtenstein erlebte danach – begünstigt durch den Zollvertrag mit der Schweiz, niedrige Steuern und die Neutralitätspolitik – einen wirtschaftlichen Aufschwung.

Das Frauenwahlrecht wurde erst 1984 eingeführt. 1990 trat der kleine Staat als Vollmitglied der UNO bei.

Am 28. Oktober 1992 kam es zur so genannten «Staatskrise». Fürst Hans-Adam II. wollte die Abstimmung über den Europäischen Wirtschaftsraum EWR vor der Schweiz durchführen, um einen positiven Ausgang zu sichern. Regierung und Landtag befürworteten zwar den Beitritt ebenfalls, beharrten aber auf einem Abstimmungstermin nach der Schweiz. Hans-Adam II. drohte die Regierung aufzulösen, den Landtag zu entlassen und mit Notrecht zu regieren. Unter dem Druck der Strasse gab das Staatsoberhaupt nach, und der Termin wurde hinter jenen der Schweiz gelegt. Die Staatskrise bildete den Hintergrund für die über ein Jahrzehnt geführte Verfassungsdiskussion.

Während die Schweiz in der Volksabstimmung vom 6. Dezember 1992 die Teilnahme am EWR hauchdünn abgelehnt hatte, wurde sie in Liechtenstein eine Woche später mit einer deutlichen Mehrheit angenommen. Sie trat am 1. Mai 1995 in Kraft. Diese Mitgliedschaft wird als sehr bedeutend für die Entwicklung des liechtensteinischen Finanzplatzes angesehen, ermöglichte sie doch ausländischen Banken erstmals, sich im Fürstentum niederzulassen, worauf sich die Anzahl dort vertretener Banken vervielfachte. Die EWR-Mitgliedschaft brachte die vier Freiheiten (Personen, Güter, Dienstleistungen und Kapital) zwischen der EU und Liechtenstein sowie den übrigen EWR-Mitgliedern Norwegen und Island mit sich.

2003 trat nach heftigen Kontroversen eine vom Volk bestätigte neue Verfassung in Kraft, mit der nach Ansicht der politischen Gegner dieser Verfassungsänderung die Machtbalance noch deutlicher zu Gunsten der Monarchie verschoben wurde. So geht die Souveränität nun zu gleichen Teilen vom Volk und vom Fürsten aus. Nach einer langen, bitter geführten und spaltenden Abstimmungskampagne stimmte die Mehrheit des Volkes den Änderungen zu, mit denen bedeutende institutionelle Rechte der Gerichte, des Parlaments sowie der Regierung geklärt wurden. Das Fürstenhaus hatte bei Ablehnung der Verfassungsänderungen mit Wegzug aus Liechtenstein gedroht.

Am 15. August 2004 ernannte Fürst Hans Adam II. seinen Sohn und Erbprinz Alois von Liechtenstein zu seinem Stellvertreter und betraute ihn mit der Ausübung der dem Fürsten zustehenden Hoheitsrechte. Der Fürstentitel wird allerdings erst nach dem Tod Hans-Adams auf seinen Sohn übergehen.

Die liechtensteinische Münzprägung begann im Jahr 1728 unter Fürst Josef Johann Adam. 1 1/2 Florin entsprachen einem Thaler. Emissionen wurden in den Jahren 1728 mit 20 Kreuzer, 1/2 Thaler, 1 Thaler , 1 Ducat und 10 Ducaten, 1758 mit 1/2 Thaler, 1 Thaler und 1 Ducat und 1778 mit 1/2 Thaler, 1 Thaler und 1 Ducat herausgegeben. Die Dukaten wurden in 986er Gold geprägt, alle anderen Münzen aus 583er Silber geprägt. Alle Münzen zeigen auf dem Avers die nach rechts gerichtete Büste des jeweiligen Fürsten, auf dem Revers sein Wappen. Zu den Dukaten existieren zahlreiche Nachahmungen.

Erst 1862, unter Fürst Johann II. wurde ein weiterer Münztyp geprägt, ein Vereinstaler, der ebenso gestaltet war wie die vorhergehenden Münzen und 1893 zum Wert von 3.53 Kronen ausser Kurs gesetzt wurde.

Am 26. August 1898 wurde eine Währungsreform durchgeführt. 1 Florin hatte nun den Wert von einer liechtensteinischen Krone und 100 Heller entsprachen einer Krone. Unter Johann II. wurden Silbermünzen im Wert von 1 Krone, 2 Kronen und 5 Kronen in Silber ausgegeben. Die Münzen zu 10 Kronen und 20 Kronen wurden in Gold geprägt. Das Avers zeigte jedoch im Gegensatz zu den früheren Prägungen auf allen Münzen die nach links gerichtete Büste des Fürsten. Diese Münzen wurden am 28. August 1920 ausser Kurs gesetzt.

Eine weitere Währungsumstellung wurde am 26. Mai 1924 durchgeführt. Die neue Währung lautete nun 100 Rappen in 1 Franken. Diese Währung hat bis heute ihre Gültigkeit. Johann II. liess Münzen im Wert von 1/2 Franken, 1 Franken, 2 Franken und 5 Franken in Silber prägen. Als Franz I. an die Macht kam, liess er keine weiteren Münztypen dieses Wertes prägen, da bereits genug Silbermünzen von seinem Vorgänger in Umlauf waren. In seiner Regierungszeit wurden im Jahr 1930 Goldmünzen im Wert von 10 Franken und 20 Franken geprägt. Sie zeigen auf dem Avers wieder die Büste des Fürsten nach rechts.

Ab diesem Zeitpunkt wurden liechtensteinische Franken nur noch zu Sammlungszwecken geprägt, da der Schweizer Franken zur Hauptwährung in Liechtenstein avancierte. Fürst Franz Josef II. liess im Jahr 1946 zwei Münztypen zu 10 Franken und 20 Franken und zehn Jahre später Goldmünzen zu 25 Franken, 50 Franken und 100 Franken prägen. Auf der Vorderseite dieser Münzen wird ein liechtensteinischer Fürst zum ersten Mal mit seiner Gemahlin gezeigt. Zum hundertjährigen Jubiläum der liechtensteinischen Landesbank wurden zwei Goldmünzen zu 25 Franken und 50 Franken geprägt, für den 50. Jahrestag des Regierungsantritts Franz Josefs 1988 eine Silbermünze zu 10 Franken und eine Goldmünze zu 50 Franken. Hans Adam II. liess 1990 anlässlich der Erbhuldigung eine Münze zu 10 Franken in Silber und 50 Franken in Gold prägen. Für das 200-jährige Jubiläum der Souveränität des Fürstentums 2006 wurden zwei Münztypen im selben Wert herausgegeben.

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