Liechtenstein ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage. Das aktuelle Staatsoberhaupt Liechtensteins ist seit 1989 Fürst Hans Adam II. von und zu Liechtenstein. Die Staatsgeschäfte obliegen seit August 2004 dem Erbprinzen Alois von und zu Liechtenstein.
Die gesetzgebende Gewalt liegt beim Landesfürsten und dem Liechtensteinischen Landtag, bestehend aus 25 Abgeordneten, die nach dem Verhältniswahlrecht für vier Jahre vom Volk gewählt werden. Jedes Gesetz muss vom Landesfürsten sanktioniert werden. Wenn die Sanktion nicht innerhalb von sechs Monaten erfolgt, gilt sie als verweigert (Artikel 65 der liechtensteinischen Verfassung).
Die Exekutive bilden der Regierungschef – momentan Otmar Hasler (Ressorts Präsidium, Finanzen, Bauwesen) – und vier Regierungsräte. Auf Vorschlag des Landtages werden sie vom Landesfürsten ernannt. Seit der umstrittenen Verfassungsänderung vom 16. März 2003 kann der Landesfürst die Regierung oder einzelne Regierungsräte jederzeit und ohne Angabe von Gründen entlassen (Artikel 80 der liechtensteinischen Verfassung) – damit ist er (nach dem Papst) der (innenpolitisch) mächtigste Monarch Europas. Dafür hat das Volk die Möglichkeit, mittels einer Verfassungsinitiative die Monarchie abzuschaffen (Art. 113 der liechtensteinischen Verfassung). Die einzelnen Gemeinden von Liechtenstein können überdies bei Mehrheit innerhalb der Gemeinde den Staat verlassen (Artikel 4 der liechtensteinischen Verfassung).
Die neue Verfassung von 2003 hat die Aufgaben von Fürst, Regierung und Landtag präziser verteilt. Der Fürst kann das Parlament auflösen (Art. 48 der liechtensteinischen Verfassung: führt zur Neuwahl des Landtages), die Regierung ohne Gründe entlassen (Art. 80 der Liechtensteinischen Verfassung: führt innerhalb von vier Monaten zu einer Vertrauensabstimmung) und hat ein Vetorecht bei Richterbestellungen.
Regierungsräte sind zurzeit:
- Regierungschef-Stellvertreter Dr. Klaus Tschütscher (Ressorts Wirtschaft, Justiz, Sport)
- Rita Kieber-Beck (Ressorts Äusseres, Kultur, Familie und Chancengleichheit)
- Hugo Quaderer (Ressorts Bildungswesen, Soziales sowie Umwelt-, Raum, Land- und Waldwirtschaft)
- Dr. Martin Meyer (Ressorts Inneres, Gesundheit, Verkehr und Kommunikation)
Die Judikative bildet ein mit fünf Richtern besetzter Oberster Gerichtshof; die Richter werden von einem Gremium mit dem Fürsten als Vorsitz bestellt (Artikel 95 ff.). Haftstrafen bis zu zwei Jahren werden im landeseigenen Gefängnis in Vaduz verbüsst, höhere Strafen müssen in österreichischen Gefängnissen abgesessen werden, dies ist durch ein bilaterales Abkommen beider Länder möglich.
Es gibt ein stark direktdemokratisches Element im liechtensteinischen System. So können mindestens 1000 Bürger den Landtag einberufen (Art. 48(2) der liechtensteinischen Verfassung) bzw. mindestens 1500 können ihn auflösen (Art. 48(3) der liechtensteinischen Verfassung). Ebenfalls können 1000 Bürger den Begehr auf Erlass, Abänderung oder Aufhebung eines Gesetzes an den Landtag stellen. Jedes Gesetz unterliegt einer Volksabstimmung, sofern dies der Landtag beschliesst oder mindestens 1000 Bürger bzw. drei Gemeinden dies verlangen (Art. 64 der liechtensteinischen Verfassung). Für Verfassungsänderungen oder Staatsverträge sind mindestens 1500 Bürger oder vier Gemeinden notwendig. Die Verfassung vom März 2003 hat die direktdemokratischen Rechte der Landesbürger in grundlegenden Aspekten erweitert.
Das Frauenstimmrecht wurde erst im Jahr 1984 – im dritten Anlauf – eingeführt. Eine vom Landtag 1976 beschlossene Verfassungsänderung ermöglichte den Gemeinden, das Frauenstimmrecht schon vorher auf Gemeindeebene einzuführen.
In Krisenzeiten kann der Fürst sich auf ein Notrecht berufen (Artikel 10 der liechtensteinischen Verfassung).
In der Legislative sind folgende Parteien vertreten:
- Vaterländische Union (VU)
- Fortschrittliche Bürgerpartei (FBP)
- Freie Liste (FL)
Die VU ist im Oberland stärker vertreten und gilt gemeinhin als eher der Schweiz zugewandt und demokratiefreundlicher, während die FBP im Unterland überwiegt und im Ruf steht, fürstentreuer und österreichfreundlicher zu sein. Davon abgesehen gibt es keine grösseren ideologischen Unterschiede zwischen den beiden grossen Parteien, die seit der letzten Landtagswahl 2005 wie bereits von 1938–1997 in einer grossen Koalition regieren.
Die Rolle der Opposition kommt der FL zu, welche grün-alternative Positionen vertritt.
Die aussenpolitischen Interessen Liechtensteins werden zumeist von der Schweiz wahrgenommen; Liechtenstein besitzt Botschaften in Wien (Österreich), Bern (Schweiz), Berlin (Deutschland), Brüssel (Belgien), Strassburg (Frankreich) und Washington D. C. (USA), sowie Ständige Missionen in New York und Genf bei den Vereinten Nationen.
Die diplomatischen Beziehungen zu Deutschland wurden lange Zeit über einen nichtresidierenden Botschafter unterhalten; also über eine Kontaktperson, welche nicht dauerhaft in Deutschland ansässig war. Seit 2002 hat Liechtenstein jedoch einen festen Botschafter in Berlin, während die deutsche Botschaft in der Schweiz auch für das Fürstentum zuständig ist. Das Aussenministerium Liechtensteins sieht die Kontakte besonders auf wirtschaftlicher Ebene als überaus fruchtbar und wichtig für die Entwicklung des Landes an. Konflikte über den Umgang mit Bank- und Steuerdaten haben die Beziehungen jedoch immer wieder belastet, eine endgültige Lösung steht noch aus. Darüber hinaus begreift Liechtenstein die Bundesrepublik als wichtigen Partner bei der Wahrnehmung seiner Interessen bei der europäischen Integration. Auf kultureller Ebene spielt besonders die Projektförderung eine Rolle, so finanzierte etwa die Hilti-Stiftung die Ausstellung "Ägyptens versunkene Schätze" in Berlin, und der Staat spendete 20.000 Euro nach dem Brand der Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar.
Die Botschaft in Brüssel koordiniert die Kontakte zur Europäischen Union, zu Belgien und auch zum Heiligen Stuhl. Die Beziehungen zur Schweiz sind wegen der engen Zusammenarbeit in vielen Bereiche besonders umfangreich; die Schweiz erfüllt an einigen Stellen Aufgaben, welche für das Fürstentum aufgrund seiner Grösse schwer selbst zu bewältigen wären. Seit dem Jahr 2000 hat die Schweiz einen Botschafter gegenüber Liechtenstein ernannt, der allerdings in Bern residiert.
Die Mitgliedschaft im EWR sah im Prinzip die volle Personenfreizügigkeit vor. Weil allerdings absehbar war, dass zahlreiche EU-Bürger im steuergünstigen Fürstentum ihren Wohnsitz nehmen würden, was weder in deren Heimatländern (die Steuerausfälle befürchteten) noch in Liechtenstein (wo man steigende Immobilienpreise befürchtete) erwünscht war, wurde eine Sondervereinbarung getroffen, wonach Liechtenstein pro Jahr 64 neue Aufenthaltsbewilligungen vergibt, davon 56 an Berufstätige und 8 an Nichtberufstätige. Von den erstgenannten wird die Hälfte nach unklaren Kriterien von der Regierung «nach den Bedürfnissen der Wirtschaft», die andere Hälfte und die Bewilligungen für Nichtberufstätige auf Drängen der EU in einem Losverfahren vergeben. In jedem Fall ist der Nachzug von Familienangehörigen möglich. Am 28. Februar 2008 unterzeichnete das Fürstentum seinen Beitritt zum Schengenraum. Vor einer endgültigen Zugehörigkeit ist aber die Ratifikation des Abkommens durch die EU-Mitglieder erforderlich. Der reibungslose zeitliche Ablauf des Ratifikationsverfahrens wurde in der Zwischenzeit durch deutsche Politiker auf Grund der Liechtensteiner Steueraffäre wieder in Frage gestellt.
Das Fürstentum besitzt seit dem 12. Februar 1868 keine eigene Armee mehr, jedoch ist in der Verfassung die allgemeine Wehrpflicht nach wie vor verankert. Für die innere Sicherheit und Kriminalitätsbekämpfung ist die Landespolizei zuständig. Einige Gemeinden unterhalten auch eine eigene Gemeindepolizei.
Während des Zweiten Weltkriegs wollte die Schweiz das Territorium des Fürstentums Liechtenstein in ihre Landesverteidigung einbeziehen, da die liechtensteinische Topologie günstige Voraussetzungen für einen Angriff auf die schweizerische Landesgrenze im Rheintal bot. Liechtenstein lehnte dies jedoch ab, da es fürchtete, dies würde seine Beziehungen zum nationalsozialistischen Deutschland übermässig belasten. Die Schweiz drängte auch nach Kriegsende auf eine Lösung des Problems. Schliesslich trat Liechtenstein in mehreren Etappen – jeweils gegen finanzielle und territoriale Entschädigung – militärisch wichtige Punkte an die Schweiz ab, zuletzt 1955 mit dem Ellhorn.
Bis heute existiert kein Vertrag, der eine Interventionspflicht oder ein Interventionsrecht der Schweiz für den Fall eines Angriffs auf liechtensteinisches Territorium regeln würde.
Liechtenstein gliedert sich in elf Gemeinden, die auf die beiden Wahlkreise Unterland und Oberland verteilt sind.