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Wappen

Die Flagge Liechtensteins ist Blau und Rot waagerecht gestreift, mit einem goldenen Fürstenhut im linken Obereck. Der goldene Fürstenhut steht für die Einheit von Volk, Fürstenhaus und Staat. Die Flagge ist in dieser Form seit 1937 in Gebrauch.

Die Landesfarben Blau und Rot sind wahrscheinlich auf die liechtensteinischen Livreefarben zurückzuführen. Zur Bedeutung der Farben gibt es zwei unterschiedliche Erklärungen:

  • Blau symbolisiert den Himmel; Rot die abendlichen Feuer (oder das Feuer der Erde)
  • Blau erinnert an das blaue Band des Rheins; Rot erinnert an die Flagge des Fürsten (Gold-Rot)

Die beiden Farben sind mindestens seit 1764 bekannt und wurden mit der Verfassung vom 5. Oktober 1921 in waagerechter Anordnung als Nationalflagge angenommen. Diese Gestaltung war jedoch mit derjenigen der Flagge von Haiti identisch, weshalb am 24. Juni 1937 zur Unterscheidung nahe dem Liek eine gelbe (goldene) Fürstenkrone eingefügt wurde.

Am 30. Juni 1982 wurden neue Flaggengesetze erlassen. Die Fürstenflagge ist nun blau-rot längs gestreift mit dem ganzen Wappen in der Mitte und das Ganze wird gelb umrandet. Fürstentreue Bürger hissen jedoch oft die alte Fürstenflagge – eine Flagge in den Farben des Fürstenhauses, Gelb und Rot.

Das Grosse Staatswappen zeigt sechs einzelne Wappenmotive, die auf die Geschichte und Herkunft des Hauses Liechtenstein hinweisen. Es ist geviert mit unten eingepfropfter Spitze und belegt mit einem von Gold und Rot (den beiden Farben des Fürstenhauses) geteilten Herzschild:

  • in Gold ein mit kreuzbesetztem silbernen Kleeblattmond belegter gekrönter schwarzer Adler
  • von Gold und Schwarz siebenmal geteilt, mit grünem Rautenkranz belegt
  • von Rot und Silber gespalten
  • in Gold ein gekrönter, gold-bewehrter schwarzer Jungfernadler mit silbernem Kopf
  • in der blauen Spitze ein goldenes Jagdhorn an gleichfarbiger Schnur.

Den Schild umgibt ein mit dem Fürstenhute gekrönter Fürstenmantel (Wappenmantel), von Purpur und innen mit Hermelin gefüttert.

Das Kleine Staatswappen wird gebildet vom Herzschild mit dem Fürstenhut darüber.

Diese beiden Wappen wurden im Gesetz vom 4. Juni 1957 bestätigt.

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