Das gut ausgebaute Strassennetz umfasst 140 Kilometer. In Liechtenstein selbst existiert keine Autobahn, allerdings befindet sich auf der linken Rheinseite die A13, von der fünf Anschlussstellen direkt in das Fürstentum führen. Die Strassenverkehrsregeln wie auch die Beschilderung entsprechen – von einigen Ausnahmen abgesehen – der Schweizer Norm. Die Ausnahmen betreffen unter anderem den Alkoholgrenzwert am Steuer von 0,8 Promille (in der Schweiz und in Österreich 0,5 Promille) wie auch die explizite Angabe der Höchstgeschwindigkeit ausserorts (Tafel «80 km/h» statt wie in der Schweiz «Ende 50 km/h generell»).
Die Eisenbahn, die Liechtenstein auf 9,5 km von Buchs nach Feldkirch durchquert, wird von den Österreichischen Bundesbahnen betrieben. Der Liechtenstein Bus (LBA), ein unselbständiges öffentliches Unternehmen, eine Tochter des Schweizer Postautos, verbindet die Liechtensteiner Gemeinden untereinander. Die Busgesellschaft fährt auch die Schweizer Gemeinden Sargans, Buchs, Sevelen sowie die österreichische Stadt Feldkirch und zusätzlich zum dortigen Bahnhof auch den Ortsteil Nofels an.
In Balzers gibt es einen privat betriebenen Hubschrauberlandeplatz.
Das Fürstentum ist zwar postalisch mit der Schweiz vernetzt, hat aber eine selbstständige Post (Liechtensteinische Post AG) und gibt eigene Briefmarken heraus und hat seit einigen Jahren eine eigene Telefonvorwahl (+423).
In Liechtenstein gibt es über 19'000 Telefonanschlüsse, ca. 12'000 Mobiltelefone und ca. 20'000 Internetnutzer.
Die Autokontrollschilder sind von den Schrifttypen und der Anordnung her im Schweizer Design gehalten. Wie die Schweizer Militärkennzeichen führen die Liechtensteiner Schilder weisse Zeichen auf schwarzem Grund. Statt M und Schweizerkreuz führen sie FL und das Landeswappen gefolgt von bis zu fünf Ziffern.
Am 1. Januar 2001 wurde die schweizerische Mautpflicht für LKW (Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe, LSVA) auf allen Strassen des Landes eingeführt. Die Schweiz will damit Verkehrsinvestitionen finanzieren, in erster Linie den Bau der Neuen Eisenbahn-Alpen-Transversalen, NEAT), die den Strassenverkehr durch Verlagerung auf die Schiene verringern soll. Liechtenstein hat jedoch kein vergleichbares Problem. Gegen den betreffenden Landtagsbeschluss wurde denn auch von Seiten des Transportgewerbes das Referendum ergriffen, weil die hervorragende Haushaltslage des Landes keine zusätzlichen Einnahmen erfordert hätte, noch dazuhin auf Kosten einer einzelnen Wirtschaftsbranche. In der Volksabstimmung wurde die Einführung der LSVA jedoch bestätigt, weil man befürchtete, dass die Schweiz andernfalls an den Grenzen zu Liechtenstein LSVA-Terminals oder gar wieder Zollposten aufstellen könnte. Stattdessen stehen diese jetzt an der liechtensteinisch-österreichischen Grenze, die seit dem Zollvertrag von Schweizer Zollbeamten gesichert wird.
Der grösste Teil des liechtensteinischen Bruttoinlandsprodukts wird in der Industrie erwirtschaftet, die sich insbesondere auf die Erzeugung hochwertiger Spezialprodukte konzentriert. Haupthandelspartner sind die USA, gefolgt von der EU und der Schweiz. Des Weiteren ist der Finanzsektor von Bedeutung. Mit der industriellen Entwicklung etablierte sich in Liechtenstein auch ein starkes Bankenwesen, das bei den Justizbehörden zahlreicher Länder innerhalb und ausserhalb der Europäischen Union im Ruf steht, in erster Linie der Steuerflucht zu dienen. Zahlreiche Länder werfen den Behörden in Liechtenstein vor, nicht ausreichend bei der Bekämpfung von Steuerdelikten zu kooperieren, und die OECD führt das Land mit Andorra und Monaco auf seiner "schwarzen Liste" der Steueroasen. Liechtenstein sieht darin eine Ungleichbehandlung kleinerer Staaten und möchte die Streichung von der Liste erreichen, überdenkt im Gegenzug aber auch einzelne Regelungen zur Rechtshilfe.
Die grössten Banken sind die LGT Bank, die Liechtensteinische Landesbank und die Verwaltungs- und Privatbank. Seit 1992 wurden neben den drei grossen Banken auch weitere Geldinstitute zugelassen, darunter seit Liechtensteins Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum auch Niederlassungen ausländischer Banken. Heute beschäftigen die fünf grössten Banken Liechtensteins rund 1400 Angestellte und weisen zusammen eine Bilanzsumme von mehr als 30 Milliarden Franken auf. In Liechtenstein gilt ein striktes Bankgeheimnis. Die Beaufsichtigung des Finanzsektors erfolgt durch die FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein.
Der bei wohlhabenden Ausländern beliebte Finanzplatz Liechtenstein wird allerdings in erster Linie mit dem Treuhandwesen assoziiert. Um die schwerwiegende Wirtschaftskrise der 1920er Jahre zu überwinden, wurde ein äusserst liberales Gesellschaftsrecht geschaffen. Dazu gehören Stiftungen, die es erlauben, ein Vermögen von seinem tatsächlichen Eigentümer zu trennen und somit zu anonymisieren. Im Gegensatz zu den Stiftungen der meisten anderen Länder kann die liechtensteinische Stiftung vom Stifter jederzeit wieder aufgelöst werden, was im Ausland als im Widerspruch zum Wesen einer Stiftung häufig kritisiert wird. Aufgrund ihrer Diskretion waren liechtensteinische Stiftungen in der Vergangenheit des Öfteren in Skandale verwickelt. Der grösste dürfte der Fall Texon 1977 gewesen sein, in dessen Folge 1981 die Stiftungsgesetzgebung verschärft wurde. Seither dürfen Stiftungen nicht mehr wirtschaftlich tätig sein und der Stiftungsrat muss von besonders qualifizierten und erfahrenen Personen, de facto konzessionierten liechtensteinischen Treuhändern, besetzt sein. Nach wie vor werden jedoch Stiftungen wie auch die Sitzgesellschaften ohne eigenen Geschäftsbetrieb im Fürstentum in der Regel lediglich mit einer jährlichen Pauschale von 1000 Franken besteuert.
Neben den Stiftungen gibt es auch andere Formen von Sitzgesellschaften: die Aktiengesellschaft, der ursprünglich aus dem angelsächsischen Raum stammende Trust, aber auch die privatrechtliche Anstalt, die ursprünglich wesentlich bedeutender gewesen ist als die Stiftung. Statt von Sitzgesellschaften spricht man auch von Sitzunternehmen: Sie haben im Fürstentum Liechtenstein nur ihren Sitz, dürfen dort aber nicht wirtschaftlich tätig werden. Die Hauptaufgabe dieser Sitzunternehmen besteht darin, Beteiligungen und Vermögenswerte ausländischer Herkunft auf steuergünstige Art und Weise zu verwalten. Schon 1921 wurden Steuererleichterungen für Sitzunternehmen eingeführt. Flankiert wurden diese Steuerprivilegien durch ein liberales Handelsrecht, das Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR). Mit dem PGR stellt Liechtenstein den ausländischen Anlegern seit 1926 eine ganze Palette von juristischen Personen zur Verfügung, aus der diese das für ihre Zwecke geeignete Anlagevehikel heraussuchen können.
Attraktiv wurden liechtensteinische Sitzunternehmen auch durch die Verbindung des Landes mit der Schweiz über den Zollvertrag von 1924 und den Schweizer Franken, der seit dem Ersten Weltkrieg auch in Liechtenstein gilt. Weil der Schweizer Franken im Gegensatz zur deutschen Goldmark oder der österreichischen Krone nicht durch Kriegsausgaben zerrüttet war, galt er als sicherer Hafen. Mit dem anlegerfreundlichen PGR und der einladenden Steuergesetzgebung waren die Fundamente für das Treuhand- oder Gesellschaftswesen gelegt. Die nun nach Liechtenstein strömenden Kapitalien wurden fast nie im Land selbst angelegt, sondern dort lediglich treuhänderisch verwaltet. Meistens brachte man das Geld bei ausländischen Banken unter. Noch heute leben das liechtensteinische Treuhandwesen und die Schweizer Banken in einer symbiotischen Beziehung: Die Banken vermitteln die Kunden und vermehren deren Vermögen, während Vaduz die dafür optimalen Sitzstrukturen zur Verfügung stellt. Liechtenstein ist deshalb auch kein eigentlicher Finanzplatz, sondern eher eine Finanzdrehscheibe, ein verlängerter Arm des Finanzplatzes Schweiz oder die attraktive Aussenstelle Zürichs.
Die Zahl der liechtensteinischen Sitzunternehmen erhöhte sich zuerst langsam, um nach der Einführung des PGR auf etwa tausend hochzuschnellen. Die Weltwirtschaftskrise der 1930er Jahre und die ihr folgenden Autarkiebestrebungen der europäischen Nationalstaaten liessen den Zustrom versiegen. Nach dem Zweiten Weltkrieg wuchs die Zahl der Sitzunternehmen von 1000 (1945) auf 10'000 (1963), 53'000 (1983) und 84'000 (2000). Die Gründe für diese explosionsartige Entwicklung waren vielfältig: die wirtschaftliche Erholung nach dem Zweiten Weltkrieg, die Entstehung grosser, international mobiler Vermögen, der Abbau von Devisenkontrollen, die Erhöhung des Steuerdrucks in den Staaten ringsum (in erster Linie in Deutschland, Italien und Frankreich), die Anziehungskraft des harten Schweizer Frankens, die attraktiven Konditionen der liechtensteinischen Anbieter, aber auch technische Erleichterungen im Finanzverkehr wie Telefax oder die elektronische Zahlungsabwicklung.
Das liechtensteinische Bankwesen entstand weitgehend aus dem Gesellschaftswesen heraus: Statt die ausländischen Gelder nur juristisch zu betreuen, legte man sie immer mehr auch selbst an und gründete dafür eigene Banken. Seit der Mitte der 1990er Jahre entwickelt sich der Finanzplatz Liechtenstein weiter: Zu den reinen Treuhandunternehmen gesellten sich Versicherungs- und Fondsanbieter. Für den Haushalt des Staates Liechtenstein spielte das Gesellschaftswesen schon früh eine wichtige Rolle, namentlich durch die so genannte Gesellschaftssteuer. Diese war zwar für das einzelne Sitzunternehmen, also für den Anleger aus dem Ausland, niedrig, trug dem Staat wegen der schieren Zahl dieser Sitzunternehmen aber gleichwohl sehr viel ein. In den 1930er Jahren sowie seit den späten 1950er Jahren erbringt das Gesellschaftswesen etwa einen Drittel bis die Hälfte der gesamten Steuereinnahmen des Fürstentums.
Im Industriesektor sind die bekanntesten Unternehmen die Hilti AG (Bohrtechnik, Bauausrüstungen), Ivoclar Vivadent AG (Zahntechnik), ThyssenKrupp Presta AG (Automobilzulieferer), Hoval AG (Heiz- und Lüftungsgeräte), die Ospelt-Gruppe und die Hilcona AG (Lebensmittel), Neutrik AG (Elektrotechnik), PAV Präzisions- Apparatebau Vaduz (PAV) sowie die OC Oerlikon Balzers AG in Balzers (Elektronikbereich).
Die Liechtensteinische Landesbank besitzt zwar das Recht, eine eigene Währung auszugeben, wendet dieses aber nicht an. Der Schweizer Franken ist die offizielle liechtensteinische Währung. Gelegentlich prägt Liechtenstein zu besonderen Anlässen auch eigene Münzen. In den meisten Geschäften und Restaurants werden auch Euro angenommen.
Das BIP betrug 2005 4'555,3 Millionen Schweizer Franken. Das sind pro Kopf rund 130'000 Franken.
Um eine neuerliche Zollgrenze am Rhein zu vermeiden, musste Liechtenstein trotz seiner hervorragenden Haushaltslage wie bereits zuvor die Warenumsatzsteuer (WUSt) per 1. Januar 1995 auch die schweizerische Mehrwertsteuer (MwSt) übernehmen. Deren Normalsatz beträgt 7,6 %, für Hotels gilt ein Sondersatz von 3,6 % und unter anderem für Lebensmittel, Bücher, Blumen ein ermässigter Satz von 2,4 %. Um zu verhindern, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung auf diese Weise Einblick in die Umsätze der zahlreichen liechtensteinischen Treuhandgesellschaften erhält, was mit dem starken Steuergeheimnis des Fürstentums nicht vereinbar gewesen wäre, baute das Land eine eigene MwSt-Verwaltung auf.
Im Februar 2008 begann ein weiterer Steuerskandal im Zusammenhang mit dem Finanzplatz Liechtenstein. Schätzungen zufolge sollen allein aus Deutschland etwa 300 Millionen Euro heimlich bei der LGT Bank, der Vermögensverwaltungsgruppe des Fürstenhauses von Liechtenstein, angelegt worden sein. Andere Quellen sprechen von 4 Milliarden Euro.