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Politische Gliederung

Die aktuelle Verfassung Griechenlands trat am 11. Juni 1975 in Kraft, wurde jedoch 1986 und nochmals 2001 grundlegend reformiert. Sie definiert Griechenland als parlamentarische Republik nach sozialen und rechtsstaatlichen Prinzipien.

Der griechische Staatspräsident (griech. Πρόεδρος της Δημοκρατίας / Próedros tis Dimokratías) ist das Staatsoberhaupt des Landes und bildet zusammen mit der Regierung die Exekutive. Er wird alle fünf Jahre mit einer Zweidrittelmehrheit durch das Parlament gewählt und hat im politischen Alltag vor allem eine repräsentative Funktion inne. Zu seinen Aufgaben gehört die Vereidigung des Premierministers und der von diesem vorgeschlagenen Minister. Der griechische Staatspräsident besitzt zusätzlich auch ein generelles Vetorecht im Parlament, dieses kann jedoch mit der absoluten Mehrheit der Abgeordneten überstimmt werden. Unter besonderen Umständen gestattet ihm die Verfassung das Parlament aufzulösen und Neuwahlen anzusetzen. Voraussetzung dafür ist, dass das Parlament zwei Regierungen in Folge das Misstrauen ausspricht. Darüber hinaus ist es dem Staatspräsidenten möglich, die Regierung aufzulösen, sofern diese einen Antrag darauf stellt oder das Parlament ein erfolgreiches Misstrauensvotum durchgeführt hat. Der insgesamt relativ eingeschränkte Handlungsspielraum des Staatsoberhauptes wird auch dadurch deutlich, dass alle seine hoheitlichen Handlungen durch den zuständigen Minister gegengezeichnet werden müssen. Erweiterte Befugnisse erhält der Staatspräsident lediglich im Notstandsfall. Er kann dann auf Vorschlag der Regierung gesetzgeberisch tätig werden. Der griechische Staatspräsident ist ebenfalls Oberbefehlshaber der griechischen Streitkräfte, die Verfassung untersagt es ihm jedoch, den Verteidigungsfall auszurufen sowie Bündnisse und Verträge zu schließen. Der amtierende Staatspräsident Griechenlands ist seit Januar 2005 Karolos Papoulias.

Das griechische Parlament (griech. Βουλή των Ελλήνων / Voulí ton Ellínon) besteht aus einer Kammer mit 300 Sitzen und wird alle vier Jahre in geheimer, allgemeiner, freier, gleicher und unmittelbarer Wahl nach dem so genannten verstärkten Verhältniswahlrecht besetzt. Dabei werden 288 Abgeordnete in den 56 Wahlkreisen des Landes sowie 12 Abgeordnete über landesweite Parteilisten gewählt. Das Parlament besitzt neben der Gesetzgebung das Recht, der Regierung oder einzelnen Mitgliedern das Vertrauen über ein Misstrauensvotum mit absoluter Mehrheit zu entziehen und den Staatspräsidenten oder Regierungsmitglieder mit einer Zweidrittelmehrheit anzuklagen. Das Initiativrecht der einzelnen Parlamentarier ist beschränkt, da die Regierung legislative Kompetenzen des Parlaments über Rechtsverordnungen der Regierung oder untergeordneten Organen übertragen kann. Zu den besonderen Charakteristiken des griechischen Parlaments und seiner Konstituierung zählt, dass die quantitative Stärke einer Partei im griechischen Parlament darüber entscheidet, wer vom Staatspräsidenten zum Regierungschef ernannt werden muss. Es ist der Parteivorsitzende, dessen Partei die absolute Mehrheit der Mandate besitzt. In Bezug auf die Opposition besteht - wie innerhalb der EU sonst nur in Deutschland und Portugal - das Recht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen (Minderheitenquorum).

Siehe auch: Politische Parteien in Griechenland

Die Regierung Griechenlands wird als Ministerrat (griech. Υπουργικό Συμβούλιο / Ypourgikó Symvoúlio) bezeichnet und setzt sich aus dem Premierminister (Πρωθυπουργός / Prothypourgós) und den Ministern (Υπουργοί / Ypourgoí) zusammen. Nach einer Parlamentswahl beginnt die Regierungsbildung, wobei traditionell der Parteichef der größten Fraktion den Premierminister stellt. Dieser entscheidet über die Zusammensetzung seines Kabinetts und der Staatssekretäre und hat nach der Ernennung durch den Staatspräsidenten und erfolgreich verlaufener Vertrauensfrage im Parlament die Richtlinienkompetenz innerhalb der Regierung. Die Rechte des Premierministers wurden in der Verfassungsreform 1986 deutlich ausgeweitet, mit dem Ergebnis, dass die „vollziehende Funktion“ klar beim Regierungschef liegt, der trotz der Kollegialität des Ministerrates auch verfassungsrechtlich der Mittelpunkt der politischen Macht in Griechenland ist. Demgegenüber können die Minister zwar selbstständig ihr Ressort verwalten, müssen aber politische Interventionen des Premierministers akzeptieren, da die Richtlinienkompetenz und das Vorschlagsrecht zur Ernennung und Entlassung der Minister beim Regierungschef liegen. Die Regierung kann nur auf eigenen Antrag hin oder nach einem erfolgreichen Misstrauensvotum des Parlaments entlassen werden. Der gegenwärtige Premierminister und Nachfolger von Konstantinos Simitis heißt Kostas Karamanlis, dessen Partei Nea Dimokratia im März 2004 die meisten Mandate erringen konnte. In den vorgezogenen Parlamentswahlen am 16. September 2007 wurde Karamanlis als Regierungschef bestätigt, die ND blieb landesweit stärkste Partei.

Siehe auch: Liste der griechischen Premierminister

Die Rechtsprechung in Griechenland erfolgt durch unabhängige Gerichte und setzt sich dabei aus drei verschiedenen Arten von Gerichtshöfen zusammen, die jeweils für die zivilrechtliche, die strafrechtliche sowie die verwaltungsrechtliche Rechtsprechung zuständig sind. Es handelt sich dabei um das System der sogenannten getrennten Gerichtsbarkeiten. Zusätzlich existieren besondere Instanzen der Finanzkontrolle und der Verfassungsgerichtsbarkeit.

Die Zivilgerichte werden in Friedensgerichte, Landgerichte sowie Oberlandesgerichte eingeteilt und sind für alle privaten Streitigkeiten und die ihnen gesetzlich zugewiesenen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuständig. Die Strafgerichte folgen dem selben institutionellen Aufbau und beinhalten darüber hinaus auch besondere Strafgerichte wie zum Beispiel die Jugend- oder Schwurgerichte. Gegen das Urteil der Zivil- und Strafgerichtshöfe kann bei einem Appellationsgericht Berufung und schließlich beim Areopag (griech. Άρειος Πάγος / Ários Págos) Revision eingelegt werden. Der Areopag ist der oberste Gerichtshof und die höchste Instanz für zivil- und strafrechtliche Fragen. Die oberste Instanz in der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist der Staatsrat (griech. Συμβούλιο της Επικρατείας / Symvoúlio tis Epikratías). Ihm unterliegen z. B. die einzelnen Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte, welche für die Verhandlung von Verwaltungsstreitigkeiten zuständig sind.

Für Verfassungsfragen stellt das sogenannte Oberste Tribunal (griech. Ανώτατο Ειδικό Δικαστήριο / Anótato Idikó Dikastírio) die letzte Entscheidungsinstanz dar. Das Oberste Tribunal ist für die Überprüfung der Verfassungskonformität von Gesetzen zuständig, die durch das Parlament verabschiedet werden und arbeitet gleichzeitig auch als Prüfungsgericht von Volksabstimmungen und Wahlen. Dem Rechnungshof (griech. Ελεγκτικό Συvέδριo / Elengtikó Synédrio) unterliegt die Finanzkontrolle und ist als oberster Gerichtshof für die Klärung strittiger Finanzangelegenheiten verantwortlich.

Am 7. März 2004 fanden in Griechenland Parlamentswahlen statt. Dabei löste die konservative Partei Nea Dimokratia (N.D.) die bis zu dem Zeitpunkt regierende sozialistische (sozialdemokratische) Partei PA.SO.K. ab. Neuer Premierminister wurde der Spitzenkandidat der Konservativen Kostas Karamanlis. Der von ihm vorgestellte Ministerrat der neuen griechischen Regierung hat 19 Minister, darunter zwei Frauen in den Ressorts Bildung und Tourismus.

Innenpolitisch steht Griechenland zur Zeit vor zahlreichen Herausforderungen. Zentrale Themen der griechischen Innenpolitik sind hierbei die Konsolidierung des Staatshaushaltes, die Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit, die Deregulierung sowie die Privatisierung des öffentlichen Sektors, die Förderung der griechischen Wirtschaft, die staatliche Rentenversicherung, die Reformierung des Gesundheits- und Bildungssystems sowie die Bekämpfung der illegalen Einwanderung. Das erste Kabinett Karamanlis konnte hier zwar bereits Erfolge erzielen; die Reform des überschuldeten Rentenversicherungssystems steht aber noch aus und ist nach wie vor eines der Themen, die auf größten Widerstand in Bevölkerung und Opposition stoßen.

Die Orthodoxe Kirche übt wesentlichen Einfluss auf das griechische Bildungswesen aus, wobei die besondere Stellung der griechisch-orthodoxen Konfession als „vorherrschender Religion“ in der griechischen Verfassung festgelegt ist. Obwohl ihr in der Verfassung nicht ausdrücklich der Status einer Staatskirche zuerkannt wird, wird Griechenland aufgrund der engen institutionellen Verflechtung von Staat und Orthodoxer Kirche im konstitutionellen Recht, ebenso wie z. B. Großbritannien und Dänemark, der Kategorie von Staaten mit einer Staatskirche zugeordnet. So untersteht die Orthodoxe Kirche auch teilweise dem Staat, zum Beispiel müssen alle Bischöfe vom Parlament bestätigt bzw. neu gewählte Regierungen vom orthodoxen Erzbischof vereidigt werden. 1982 wurde das Familienrecht dahingehend geändert, dass standesamtliche Trauungen möglich wurden. Bis dahin fanden Ehebündnisse, welche nicht nach dem griechisch-orthodoxen, jüdischen, muslimischen oder römisch-katholischen Ritus geschlossen wurden, keine staatliche Anerkennung. So galten Kinder aus Ehen von Protestanten oder Zeugen Jehovas vor dem Gesetz als unehelich.

Versuche, eine tiefer gehende Trennung von Staat und Kirche einzuführen, wie zum Beispiel im Zuge der Verfassungsreform des Jahres 2001, sind bislang am erbitterten Widerstand seitens der sich zunehmend politisierenden Orthodoxen Kirche gescheitert. Daher scheint unter der aktuellen konservativen Regierung unter Kostas Karamanlis eher der Kompromiss einer „Modernisierung der Beziehungen zwischen Staat und Kirche“ angestrebt zu werden.

Die muslimischen Türken, Pomaken und Roma Westthrakiens werden auf der Grundlage des Lausanner Friedensvertrags von 1923 zusammen als muslimische Minderheit anerkannt und genießen einige Sonderrechte, wie Schulunterricht in türkischer Sprache, Verwendung von Schulbüchern aus der Türkei (gem. bilateraler Abkommen), Koranschulen, Autonomie in Angelegenheiten des Familienrechts gemäß der Scharia etc. In den letzten Jahrzehnten fand zunehmend eine Assimilation der ca. 30.000, den als Pomakisch bekannten Rhodope-Dialekt des Bulgarischen sprechenden muslimischen Pomaken an die Gruppe der Türken statt. Diese grenzen sich scharf von der sehr heterogenen Gruppe der romani- und türkischsprachigen muslimischen Roma ab.

Die muslimische Minderheit bildete Anfang der 90er Jahre Parteiformationen. Diese waren zeitweise durch zwei Abgeordnete (die Türken Sadık Ahmet und İbrahim Şerif) im Parlament vertreten, was jedoch nach der Erhöhung der Ein-Prozent- auf eine Drei-Prozent-Hürde nicht mehr gelang. Aktuell stammt ein Abgeordneter der konservativen Volkspartei Nea Dimokratia aus der muslimischen Minderheit (der Türke İlhan Ahmet).

Konfliktpunkte mit dem griechischen Staat bestehen in der aktuell untersagten Benennung von Vereinen unter Verwendung des Adjektivs „türkisch“ und dem Anliegen, die führenden islamischen Rechtsgelehrten (Muftis), die zur Zeit als Beamte vom Staat ernannt werden, durch Wahlen zu bestimmen.

Griechenland ist 1952 der NATO beigetreten und ist seit 1981 Mitglied in der Europäischen Union. Darüber hinaus bestehen Mitgliedschaften bei zahlreichen internationalen Organisationen und Foren wie zum Beispiel den Vereinten Nationen, der OECD, der Weltbank, dem Europarat, dem Internationalen Währungsfonds, der UNESCO oder auf regionaler Ebene der BSEC und der SEECP. Auf technologischem sowie wissenschaftlichem Gebiet unterstützt oder beteiligt sich Griechenland an verschiedenen internationalen Projekten wie z.B. dem Large Hadron Collider (CERN) oder der Bibliotheca Alexandrina und ist unter anderem Mitglied bei der europäischen Raumfahrtorganisation (ESA). Seit 2005 und für zwei Jahre ist das Land als nichtständiges Mitglied im Weltsicherheitsrat vertreten. Friedenspolitisch engagiert sich das Land bei mehreren internationalen Auslandsmissionen und Entwicklungsprojekten unter anderem in Afghanistan (ISAF), im Sudan (UNMIS), in Georgien (UNOMIG), in Bosnien-Herzegowina (EUFOR), im Kosovo (KFOR) oder in Albanien (NHQT).

Am 15. Februar 2006 wurde die ehemalige Athener Bürgermeisterin Dora Bakogianni in die Reihen des griechischen Ministerrats aufgenommen und löste damit den amtierenden Außenminister und Diplomaten Petros Molyviatis ab. Sie ist die dritte Frau im Kabinett der konservativen Regierung und die erste Frau in Griechenland, die dieses Amt bekleidet.

Siehe auch: Liste der Außenminister Griechenlands

Der Weg Griechenlands in das europäische Gefüge begann am 8. Juni 1959 mit dem Antrag des Landes auf Assoziierung mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und den darauffolgenden Assoziierungsverhandlungen. Die Unterzeichnung des Vertrages zur Assoziierung des Landes erfolgte am 9. Juli 1961 und führte am 1. November 1962 zur Assoziierung Griechenlands mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Nach den politischen Wirren zur Zeit der Militärdiktatur und der damit verbundenen Aussetzung des Assoziationsabkommens in den Jahren von 1967 bis 1974 reichte Griechenland am 12. Juni 1975 den offiziellen Antrag zur Aufnahme des Landes in die Europäische Gemeinschaft ein. Nach Beginn der Beitrittsverhandlungen am 27. Juli 1976 und der Unterzeichnung der Beitrittsakte am 28. Mai 1979 trat Griechenland am 1. Januar 1981 als zehnter Staat der Europäischen Gemeinschaft bei, was zugleich auch den Beginn der Süderweiterung der Gemeinschaft darstellte. Am 6. November 1992 trat Griechenland dem Schengener Abkommen bei.

Trotz des erfolgreichen politischen Kurses und der Tatsache, dass das Land mit dem Beitritt in die Europäische Gemeinschaft z. B. eine allgemeine Stabilisierung der nationalen Wirtschaft erfahren hat, hielt sich die Europabegeisterung in der Bevölkerung zunächst in Grenzen. Der Grund hierfür lag vor allem an der Tatsache, dass sich positive Auswirkungen der Mitgliedschaft schleppend sowie für breite Teile der Bevölkerung eher unsichtbar einstellten. So befürchtete man in dieser Zeit unter anderem einen negativen Einfluss auf die griechische Ökonomie oder einen umfangreichen Verlust nationaler Kompetenzen. Diese Befürchtungen spiegelten sich unter anderem auch in der Regierung des sozialistischen Ministerpräsidenten Andreas Papandreou wider, dessen Politik oft im Gegensatz zur Politik seiner europäischen Partner stand. Seine europakritische Haltung sowie sein populistisch geprägter Aktionismus machten den Sozialist Andreas Papandreou zum Enfant terrible in der EU. Ein weiterer Grund für die anfängliche Europaskepsis ergab sich aus dem Umstand, dass der Beitritt des Landes in die Europäische Gemeinschaft nicht die erhoffte Überwindung der geopolitischen Kluft brachte, welche durch die kommunistische Ausrichtung Südosteuropas verursacht wurde. Griechenland blieb zunächst trotz seiner Mitgliedschaft von den westlichen Nationen abgetrennt.

Heute ist eine starke Integrationsfreudigkeit der griechischen Bevölkerung zu verzeichnen. So belegt Griechenland z. B. mit seiner Zustimmung von 78 % [2] für eine europäische Verfassung den Spitzenplatz unter allen Mitgliedsstaaten. Griechenland setzt sich innerhalb der Europäischen Union für ein offenes Europa ein, dass dem engeren Europabild anderer Mitgliedsländer gegenübersteht. Die geopolitische Lage ist zudem für alle größeren politischen Parteien mit Ausnahme der kommunistischen Partei KKE eine Motivation, die europäische Integration weiter voranzutreiben und begründet das Interesse, den Balkan an Europa anzubinden sowie die Befürwortung eines EU-Beitritts der Türkei. Ein integriertes und starkes Europa wird dabei als Grundlage für die regionale Bindung angesehen. Weitere Schwerpunkte der griechischen Politik in der Europäischen Union sind beispielsweise eine gemeinsame Immigrations- und Asylpolitik oder eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, die ein stärkeres Gegengewicht zur NATO bzw. den USA einnehmen soll.

Griechenland hatte im ersten Halbjahr des Jahres 2003 die EU-Ratspräsidentschaft unter dem sozialdemokratischen Ministerpräsidenten Konstantinos Simitis inne. Sie stand im Zeichen der Osterweiterung der Europäischen Union, der Ausarbeitung eines Verfassungsvertrages durch den Reformkonvent sowie des Irak-Krieges und seiner Auswirkungen auf die Europäische Union. Als historischer Höhepunkt gilt dabei die Unterzeichnung der Beitrittsverträge mit den zehn neuen EU-Mitgliedsstaaten am 16. April 2003 in Athen als der Geburtsstätte der Demokratie, was als symbolische Weichenstellung für die Zukunft Europas betrachtet wurde.

Griechenland verfolgte in den Jahren ab 1996 unter Premierminister Konstantinos Simitis und Außenminister Giorgios Papandreou verstärkt eine Politik der europäischen Integration. Im Zentrum standen dabei eine stärkere Abstimmung der griechischen Europapolitik zur Politik der Europäischen Union, der Ausbau der bilateralen Zusammenarbeit mit den Staaten Südosteuropas und die Annäherung an die Türkei. Dies führte zu einer Vielzahl bi- und multilateraler Projekte zwischen Griechenland und den Staaten des Balkans sowie zu einer Reihe vertrauensbildender Abkommen mit der Türkei. Im Jahr 2002 ratifizierte das griechische Parlament ein Hilfsprogramm in Höhe von 550 Mil. Euro für Südosteuropa, mit dem Ziel, die Stabilität und den wirtschaftlichen Wiederaufbau in der Region zu unterstützen.

Die Beziehungen des Landes zu Deutschland finden seit dem 19. Jahrhundert auf staatlicher Ebene statt. Allgemeine Beziehungen bestehen seit der Aufklärung (mit dem Philhellenismus) und den Auslandsgriechen (z.B. Gründung der griechischen Gemeinde Leipzig um 1700). Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges besteht eine Kontinuität auf verschiedenen Ebenen. Die politischen Kontakte bewegen sich dabei auf einem hohen Niveau. Die Treffen der Regierungschefs sowie der einzelnen Fachminister und Außenminister beider Länder zeigen eine breite Übereinstimmung, insbesondere auch für europapolitische Themen . Das letzte Treffen auf höchster Regierungsebene fand am 15. Februar 2006 zwischen der Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem Ministerpräsidenten Kostas Karamanlis in Berlin statt.

Die Beziehungen Griechenlands zu den Ländern Südosteuropas können heute weitgehend als ausgeglichen betrachtet werden. Die schrittweise Aussöhnung und die immer besser werdenden Beziehungen zum ehemaligen Erzfeind Türkei in den letzten Jahren gelten hierbei als ein richtungsweisender Schritt. Griechenland gilt als einer der größten Befürworter eines EU-Beitritts der Türkei. Weiterhin ist die Türkei ein strategisch wichtiger Handelspartner.

Das Verhältnis zu Albanien, mit dem der faktische Kriegszustand erst 1987 beendet wurde, wird heute von einer engen Zusammenarbeit geprägt. Die Beziehungen zu Albanien wurden in der Vergangenheit und seit dem Fall des eisernen Vorhangs immer wieder durch eine starke und unkontrollierte Migrationsbewegung albanischer Wirtschaftsflüchtlinge belastet. Die Kontakte zu Bulgarien, Rumänien sowie Serbien - das als historischer Verbündeter gilt - sind sehr gut. Mit Bulgarien wurde die Eröffnung neuer Grenzübergänge vereinbart und es wurden verschiedene Infrastrukturprojekte in Angriff genommen. Die diplomatischen Beziehungen zum nördlichen Nachbarn Republik Mazedonien befinden sich zwar im Ausbau und der Ausblick ist positiv, das Verhältnis bleibt jedoch wegen des nach wie vor ungelösten Namensstreits belastet, verstärkt wieder nach Anerkennung der Bezeichnung Republik Mazedonien durch die USA im November 2004. Unabhängig von diesem Problem haben sich in den vergangenen Jahren die nachbarschaftlichen Beziehungen sowie die wirtschaftliche Kooperation beider Staaten in einem besonderen Maße entwickelt.

Die transatlantischen Beziehungen zwischen Griechenland und den USA sind zwar traditionell gut, es herrschen jedoch in Teilen der Bevölkerung historisch bedingte Vorbehalte gegenüber der amerikanischen Außenpolitik. Die ablehnende Haltung gegenüber dem völkerrechtlich umstrittenen Einsatz in Serbien im Rahmen der NATO 1999 sowie die Ablehnung einer Teilnahme an dem von den Vereinigten Staaten angeführten Militäreinsatz im Irak im Jahr 2003 belasteten in den letzten Jahren das Verhältnis beider Staaten. Das letzte Treffen führender Politiker beider Staaten fand am 26. April 2006 zwischen der US-Außenministerin Condoleezza Rice, der griechischen Außenministerin Dora Bakogianni und dem Ministerpräsidenten Kostas Karamanlis in Athen statt.

Griechenland pflegt aufgrund seiner geographischen Lage im Allgemeinen relativ gute Kontakte zu mehreren Staaten des Nahen Ostens und unternahm in der Vergangenheit verschiedene Versuche, in den einzelnen Krisenregionen zu vermitteln. In den letzten Jahren wurden diese Beziehungen zur Stärkung der von den USA geführten Antiterrorkoalition eingebracht. Während des zweiten Libanonkrieges zwischen Israel und der libanesischen Hisbollah im Jahr 2006 gehörte Griechenland zu den Staaten, die sich für einen sofortigen Waffenstillstand einsetzten.

Siehe auch: Europäische Sicherheitsstrategie

Griechenland ist Mitglied der NATO und unterhält eine Wehrpflichtarmee, die sich in die Teilstreitkräfte Heer, Luftstreitkräfte und Marine untergliedert.

In Griechenland gilt eine allgemeine Wehrpflicht für Männer zwischen 18 und 45 Jahren, die Wehrdienstdauer für Wehrpflichtige beträgt zur Zeit (2008) zwölf Monate. Verwitwete Väter bzw. ältere Brüder mit der Sorgepflicht für einen oder mehrere Minderjährige sind von der Wehrpflicht befreit. Für Auslandsgriechen, die auch im Ausland geboren sind, beträgt die Wehrdienstdauer nur 3 Monate. Andere Auslandsgriechen, Einwanderer mit griechischem Pass und Geschwister einer Familie mit sechs oder mehr Kindern haben das Recht auf eine auf sechs Monate reduzierte Wehrdienstdauer. Für den ältesten Bruder dreier Geschwister, für die zwei ältesten Brüder vierer Geschwister, und für Väter beträgt sie neun Monate. Für Frauen gilt keine Wehrpflicht, sie können jedoch ohne Einschränkungen dem Militär beitreten.

Siehe auch: Griechische Streitkräfte

Hauptartikel: Politische Gliederung Griechenlands

Die 51 Präfekturen des Landes (νομός, nomos) werden verwaltungstechnisch in 13 Verwaltungsbezirken (περιφέρεια, periferia) zusammengefasst und verwaltet. Weitere untergeordnete Verwaltungseinheiten sind in Attika die Präfekturbezirke (νομαρχία, nomarchía), sowie auf kommunaler Ebene die Städte und Gemeinden (δήμος, dimos und κοινότητα, kinotita). Die Mönchsrepublik Athos auf der Halbinsel Chalkidiki wird weitgehend autonom verwaltet.

Historisch gliedert sich Griechenland in 10 Regionen (γεωγραφικό διαμέρισμα, geografiko diamerisma), die aber keine Bedeutung als Verwaltungseinheiten haben und teilweise mit den Verwaltungsbezirken identisch sind.

Siehe auch: Liste der Städte in Griechenland

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