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Verwaltungsgliederung

Hauptartikel: Politisches System der Republik Türkei

In der Türkei herrscht eine Gewaltenteilung zwischen der Legislative, Exekutive und der Judikative. Nach der Verfassung aus dem Jahr 1982 ist die Türkei eine parlamentarische Demokratie mit einem relativ mächtigen Präsidenten und einer unabhängigen Justiz. Diese Verfassung wurde zuletzt 2002 verändert.

Gesetzgebendes Organ (Legislative) ist in der Türkei die Große Nationalversammlung der Türkei (Türkiye Büyük Millet Meclisi). Sie besteht aus 550 Parlamentariern, die vom Volk direkt für vier Jahre gewählt werden. Ab dem 18. Lebensjahr ist jeder Staatsbürger in der Türkei wahlberechtigt und auch wahlpflichtig. Eine Stimmabgabe an türkischen Grenzübergängen ist möglich. Seit dem 22. März 2008 können auch im Ausland lebende türkische Staatsbürger wählen. Dabei können diese ihre Stimme für Wahlen zum Parlament, Wahlen zum Präsidenten und Volksabstimmungen abgeben. Bei Parlamentswahlen können Auslandstürken nur Parteien wählen, nicht jedoch unabhängige Kandidaten. Die Wähler können dabei ihre Stimme entweder per Briefwahl, per Urnengang in einer türkischen Botschaft oder in einem türkischen Konsulat oder per Internet (unter Angabe der Staatsbürgernummer) abgeben.

Staatsoberhaupt ist der vom Volk für fünf Jahre gewählte Staatspräsident. Eine Wiederwahl des Staatspräsidenten ist für eine weitere Amtszeit möglich (5+5). Der Staatspräsident beauftragt den Parteivorsitzenden der Mehrheitspartei mit der Bildung der Regierung. Regierungschef ist der Ministerpräsident, der die Mehrheitspartei oder die Regierungskoalition repräsentiert. Der Staatspräsident segnet die Minister der Regierung ab.

Das Verfassungsgericht ist einer der obersten Gerichtshöfe der Türkei. Es entscheidet über die Verfassungsmäßigkeit der vom Parlament verabschiedeten Gesetze. Erstmals wurde 2005 mit Tülay Tuğcu eine Frau zur Vorsitzenden des Verfassungsgerichts gewählt, die das Amt bis zum 12. Juni 2007 bekleidete.

Der Inlandsnachrichtendienst Millî İstihbarat Teşkilâtı wacht mittels umfangreicher Ermächtigungen u.a. über die innere Ordnung, Verfassung und Sicherheit des Landes.

Siehe auch: Liste der Präsidenten der Türkei, Vorlage:Navigationsleiste Türkische Ministerpräsidenten, Liste der Außenminister der Türkei

Hauptartikel: Parlamentswahl 2007 (Türkei)

Am 22. Juli 2007 fanden vorgezogene Neuwahlen zum Parlament statt. Drei Parteien schafften es in das Parlament einzuziehen, die Adalet ve Kalkınma Partisi (AKP), die Cumhuriyet Halk Partisi (CHP) und die Milliyetçi Hareket Partisi (MHP).

Jedoch sind momentan sieben Parteien im Parlament vertreten. Dies hat mehrere Gründe:

  • Der Vorsitzende der Özgürlük ve Dayanışma Partisi (ÖDP) Ufuk Uras und der Vorsitzende der Büyük Birlik Partisi (BBP) Muhsin Yazıcıoğlu traten vor der Wahl aus taktischen Gründen aus ihrer Partei aus um als unabhängige Kandidaten in das Parlament gewählt zu werden. Da sie wussten, dass ihre Parteien die Sperrklausel von 10 Prozent nicht schaffen würden. Nachdem die Vorsitzenden als Unabhängige in das Parlament gewählt wurden, traten sie wieder in ihre Partei ein. Ihre Parteien sind somit mit nur einem Sitz vertreten.
  • Vor der Wahl kam es zu einem Wahlbündnis zwischen der Cumhuriyet Halk Partisi (CHP) und der Demokratik Sol Parti (DSP). Es wurde beschlossen, dass die DSP nicht zur Wahl antritt und ihre Kandidaten auf die Liste der CHP setzt. So traten 13 Kandidaten der DSP aus ihrer Partei aus um auf der Liste der CHP in das Parlament gewählt zu werden. Nach der Wahl traten diese 13 Personen aus der CHP aus um wieder in die CHP einzutreten.
  • Die Demokratik Toplum Partisi (DTP) wählte einen ähnlichen Weg. Sie trat nicht zur Wahl an aus denselben Gründen betreffend der landesweit geltenden Sperrklausel von 10 Prozent. Die Partei stellte unabhängige Kandidaten auf. So wurden 21 Kandidaten in das Parlament gewählt. Für die Gründung einer Fraktion sind 20 Abgeordnete nötig. Die Kandidaten traten nach der Wahl alle in die DTP ein.

Quellen: [3] [4]

1. Mehmet Cihat Özönder starb am 27. Juli 2007 bei einem Autounfall.
2. Erdoğan Yetenç trat am 10. August 2007 aus der CHP aus.
3. Abdullah Gül wurde am 28. August 2007 zum Präsidenten der Republik Türkei gewählt.
4. Hamit Geylanis politisches Betätigungsverbot ist am 21. Juli 2008 ausgelaufen.
5. Osman Yağmurdereli starb am 2. August 2008 aufgrund seiner Krebserkrankung.

Gewerkschaftsbünde Türk-İş (gemäßigt, ca. 2,13 Mio. Mitglieder), DİSK (links-orientiert, ca. 0,35 Mio. Mitglieder) Hak-İş (islamisch-konservativ, ca. 0,36 Mio. Mitglieder).

Hauptartikel: Außenpolitik der Türkei

Zu den außenpolitischen Konstanten gehören für die Türkei der Wunsch nach einem Beitritt zur Europäischen Union, die Westbindung und das Verhindern eines eigenständigen kurdischen Staates. Die Türkei betrachtet sich auch als Schutzmacht der Turkmenen auf dem Balkan und im Nord-Irak. Darüber hinaus versucht die Türkei eine Führungsrolle bei den Turkstaaten (Türkische Republik Nordzypern, Aserbaidschan, Usbekistan, Turkmenistan, Kirgisistan und Kasachstan) Zentralasiens einzunehmen und ihre Beziehungen zu den autonomen türkischen Republiken und Regionen zu verbessern. Ungewöhnlich für einen mehrheitlich von Muslimen bewohnten Staat sind die guten Beziehungen der Türkei zu Israel; es werden u. a. regelmäßig gemeinsame Militärmanöver durchgeführt.

Die Türkei und internationale Organisationen

Die Türkei ist seit 1952 Mitglied der NATO und seit 1963 assoziiertes Mitglied in den Vorläuferorganisationen der EU und strebte seit über vier Jahrzehnten Verhandlungen über eine Vollmitgliedschaft zuerst in der EWG, später der EG und zuletzt in der Europäischen Union an. Am 16./17. Dezember 2004 beschloss der Europäische Rat die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei zum 3. Oktober 2005. Zuvor hatten dies sowohl die Europäische Kommission als auch das Europäische Parlament befürwortet. Obwohl die Verhandlungen pünktlich begonnen haben, machen sich Beitrittsgegner weiterhin für eine Privilegierte Partnerschaft stark – diese wird jedoch von türkischer Seite und den meisten EU-Mitgliedstaaten abgelehnt.

Daneben ist die Türkei u. a. Mitglied bei den folgenden überstaatlichen Organisationen:

  • Vereinte Nationen mit Sonderorganisationen (UNO, 1945)
  • Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD, 1948)
  • Europarat (1949)
  • EG-Assoziierungs-Abkommen (1963)
  • Organisation der Islamischen Konferenz (OIC, 1969)
  • Europäische Bank für Wiederaufbau- und Entwicklungshilfe (EBRD, 1990)
  • Zentralasien-Gipfel der Türkischen Republiken (OATCT, 1992)
  • Schwarzmeer-Wirtschaftskooperation (BSEC, 1992)
  • Internationaler Währungsfonds (IWF)
  • Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE, 1973)
  • assoziiertes Mitglied der WEU (1995–2000)
  • EU-Zollunion (seit 1996)
  • Gruppe der acht Entwicklungsländer (1997)
  • EU-Beitrittskandidat (seit 3. Oktober 2005)

Konfliktfelder mit Nachbarstaaten

  • Griechenland: Regionale Konfliktfelder sind die Herrschaftsräume in der Ägäis und der Zypernkonflikt. In der Ägäis geht es um den Verlauf der Grenze zwischen den beiden Ländern. Die Festlegung des Grenzverlaufes ist sehr umstritten, weil wirtschaftliche und militärische Interessen auf dem Spiel stehen. Wirtschaftlich geht es um potentielle Ölvorkommen, die beide Länder ausbeuten wollen. In letzter Zeit kam es aber zu einer Entspannung zwischen den beiden Staaten, obwohl die Unstimmigkeiten noch nicht geklärt sind (Stand 2004).
  • Zypern: Unstimmigkeiten wegen der in Nordzypern stationierten türkischen Soldaten. Der Versuch der Republik Zypern, Flugabwehr-Raketen auf der Insel zu stationieren, führte Mitte der 1990er Jahre fast zu einem Krieg. Die Raketen wurden letztlich nicht stationiert.
  • Syrien: Unterstützung der PKK durch Syrien veranlasste die Türkei in den späten 1990ern zu einer Kriegsdrohung gegenüber Damaskus. Syrien fühlt sich durch die enge militärische Kooperation zwischen Israel und der Türkei bedroht. Auch gibt es Streitigkeiten wegen des Euphratwassers. Der Bau von Staudämmen im Rahmen des Südostanatolien-Projekts führt auf Seiten von Syrien zu der Befürchtung, dass die Türkei eines Tages das Wasser als Machtinstrument benutzen könnte.
  • Irak: Die Türkei sieht im Falle eines Sieges der Kurden in Kirkuk bei den Wahlen am 30. Januar 2005 und dessen Eingliederung in die autonome Kurdenregion in Irak einen möglichen Kriegsgrund. Hintergrund ist, dass durch die reichen Ölfelder in Kirkuk ein wirtschaftlich überlebensfähiger, selbstständiger kurdischer Staat denkbar wäre. Durch einen Kurdenstaat im Nordirak könnte der Kurdenkonflikt in der Türkei erneut aufflammen.
  • Bulgarien: Die massive Unterdrückung der türkischen Minderheit in Bulgarien, die zur Zeit des Osmanischen Reiches nach Bulgarien eingewandert war, sorgte insbesondere zeitens des Kalten Krieges für Spannungen zwischen den beiden Ländern. Mitunter kam es im Zuge des Widerstandes gegen das frühere sozialistische Regime in Bulgarien zu terroristischen Anschlägen durch die unterdrückte türkische Minderheit gegen Ziele in Bulgarien (u. a. Bombenanschlag auf einen voll besetzen Reisezug während einer Tunnelfahrt 1988). Heute ist der Konflikt weitestgehend beseitigt und die Regierungen beider Länder pflegen nicht zuletzt wegen der wirtschaftlichen Bedeutung der Türkei für Bulgarien gute Beziehungen.
  • Armenien: Armenien erkennt die Grenze mit der Türkei, nach dem Vertrag von Kars (1921), bis heute nicht an. Die heutige türkische Regierung bestreitet den Völkermord an den Armeniern von 1915/16 und versucht auf diplomatischen Wegen andere Staaten davon abzuhalten, den Völkermord offiziell anzuerkennen. Der Völkermord wird offiziell neben Armenien selbst durch folgende Staaten und Organisationen anerkannt: Belgien, Frankreich, Italien, Russland, die Slowakei, Schweiz, die UNO und den Europarat. Die Besetzung der völkerrechtlich zu Aserbaidschan gehörenden Region Berg-Karabach durch Armenien belastet das Verhältnis zur Türkei, da die Türkei sich selbst als Schutzmacht Aserbaidschans versteht.

Die Kommunalverwaltung ist in der Türkei in 81 Provinzen (il oder valilik) unterteilt, die durch einen Gouverneur (Vali) verwaltet werden. Die einzelnen Provinzen sind weiter in einzelne Landkreise und Gemeinden unterteilt. Die Landkreise (ilçe oder kaymakamlık) werden von einem Kaymakam geleitet, der vom Innenminister ernannt wird. Die Bürgermeister (Belediye Başkanı) und Dorfvorsteher (Muhtar) werden vom Volk gewählt. Die Autonomie der unteren Ebenen wird unter anderem durch das Fehlen eigener Geldquellen eingeschränkt.

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Türkei aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.